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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stefan Schimming

YCI Your Cast Invictus Limited
Good Earth Farm, Dorrian, Glenties
F94 C822 Co Donegal Ireland

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Alle Leistungen und Angebote von Stefan Schimming erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Stefan Schimming mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Stefan Schimming ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Stefan Schimming auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) Die Leistungen und Angebote von Stefan Schimming richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

§ 2 Leistungen

(1) Stefan Schimming erbringt Beratungs- und Agenturdienstleistungen für Coaches, Berater und Trainer, insbesondere in den Bereichen des podcast-basierten Onlinemarketings, der Kundengewinnung, des Brandings/Markenaufbaus und der Positionierung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Stefan Schimming dabei nicht das Erreichen eines konkreten unternehmerischen Erfolgs auf Kundenseite.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Stefan Schimming, bleibt der Vergütungsanspruch von Stefan Schimming unberührt.

(3) In Bezug auf die von Stefan Schimming zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Stefan Schimming Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(4) Stefan Schimming ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und auch anderen Dritten erbringen zu lassen.

(5) Die vereinbarte Vergütung von Stefan Schimming in Bezug auf Agenturdienstleistungen enthält kein Budget für etwaige Werbekampagnen. Der Kunde hat dieses Budget separat zur Verfügung zu stellen.

(6) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Podcast-Produktionen ausschließlich selbst verantwortlich. Stefan Schimming wird insoweit von jedweder Haftung freigestellt und handelt ausschließlich im Rahmen des mit dem Kunden bestehenden Auftrags.

(7) Plattform-Anbieter wie iTunes können einzelne Podcast-Produktionen oder auch ganze Accounts ohne Angabe von Gründen löschen. Für ein solches Vorgehen ist Stefan Schimming nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von Stefan Schimming bleibt in diesem Fall unberührt.

(8) Die Teilnahme an sogenannten Calls innerhalb von Coachingdienstleistungen erfolgt ausschließlich zu den von Stefan Schimming im Vorhinein bestimmten Terminen. Die Umbuchung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Hinderungsgründe stammen aus der Sphäre von Stefan Schimming.

(9) Der Kunde hat die technischen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme etwaiger Beratungsdienstleistungen Stefan Schimming stets zu gewährleisten. Dazu zählen insbesondere eine hinreichende Internetverbindung, ein kamera- und audiofähiger Computer sowie dessen Kompatibilität mit gängigen Chat- und Videoclients (zB Zoom).

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen Stefan Schimming und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen. Fernmündliche Vertragsschlüsse werden von Stefan Schimming nach erteilter Einwilligung durch den Kunden aufgezeichnet.

(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von Stefan Schimming eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Die Beratungs- und Agenturdienstleistungen von Stefan Schimming unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-6.

(2) Stefan Schimming kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Leistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.

(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Stefan Schimming kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Stefan Schimming nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und Stefan Schimming überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.

(5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist Stefan Schimming berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.

(6) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Stefan Schimming gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von Stefan Schimming hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von Stefan Schimming angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von Stefan Schimming erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von Stefan Schimming ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Stefan Schimming ist anders lautend. Eine Stefan Schimming erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern mit Stefan Schimming als Bezahlart Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Stefan Schimming ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses kann bei Stefan Schimming angefragt werden.

(4) Stefan Schimming stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Stefan Schimming zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 6 Kündigung, Laufzeit

(1) Die Vertragslaufzeit wird von den Parteien individuell im Hauptvertrag bestimmt.

(2) Das Recht zur vorzeitigen Kündigung ist ausgeschlossen. Das Recht zur Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt davon unberührt.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Stefan Schimming beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Stefan Schimming eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Stefan Schimming vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Stefan Schimming sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Stefan Schimming in Verzug, ist Stefan Schimming berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Stefan Schimming wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 8 Erfüllung

(1) Stefan Schimming wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Stefan Schimming ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass Stefan Schimming bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird Stefan Schimming innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.

(3) Ist Stefan Schimming gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Stefan Schimming unberührt.

§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme

Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber Stefan Schimming zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

§ 10 Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass Stefan Schimming überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Stefan Schimming insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 11 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von Stefan Schimming erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von Stefan Schimming für den Kunden erstellt wurden.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Stefan Schimming nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Stefan Schimming über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 12 Haftung

(1) Stefan Schimming haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Stefan Schimming nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Stefan Schimming nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 13 Widerrufsrecht

Unternehmern und Kaufleuten steht im Rahmen der mit Stefan Schimming eingegangenen Verträge kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Stefan Schimming gewährt ein solches auch nicht auf vertraglicher Grundlage.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn Stefan Schimming und der Kunde eine entsprechende individualvertragliche Abrede getroffen haben. Solche haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung von Stefan Schimming maßgebend.

AGB Stand: 01.07.2024 © Vervielfältigung verboten